Das Rheinische Fischerfest wird in diesem Jahr zum 74. Mal gefeiert


In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen durchgeführt.

Alkoholmissbrauch kann insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zur Schädigung innerer Organe, des Gehirns und des Nervensystems bis hin zur Entwicklung einer Demenz, Delirium und zu Impotenz führen. Je jünger das Einstiegsalter ist, desto schädlicher sind die körperlichen Folgen in Form von Pubertätsverzögerungen, Entwicklungsblockaden usw. Außerdem steigt die Suchtgefahr durch stärkere Gewöhnungseffekte und Verhaltensverfestigung extrem an.

Nicht umsonst ist im Jugendschutzrecht ein generelles Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verankert (zwischen 16 und 18 Jahren nur Bier, Wein und Sekt).

Der Veranstalter, die Schöfferstadt Gernsheim und die Polizeistationen wollen wieder mit einer gemeinsamen Aktion während der Festtage dem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche entgegenwirken. Ebenso können wir in Sachen Jugendschutz auf die vertretenen Schausteller zählen.

Der Veranstalter kommt mit einer breit angelegten Kampagne gegen den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen (u. a. mit Unterstützung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA) seiner Verantwortung nach.

Jugendliche sollen auch in diesem Jahr auf die Risiken und Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums hingewiesen und sensibilisiert werden.

Die Kooperation aus Veranstalter, den beiden Polizeistationen in Gernsheim und dem städtischen Ordnungsamt wird an verschiedenen Veranstaltungstagen die Einhaltung der einschlägigen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen besonders überwachen. Dies reicht von Beratung und Information über Taschenkontrollen bis zur Beschlagnahme von Alkoholika. In gravierenden Fällen könnte auch die Erteilung von Platzverweisen und die Zuführung zu den Erziehungsberechtigten erfolgen. Auch können Verstöße ordnungs- bzw. strafrechtliche Folgen haben.

An dieser Stelle sei besonders darauf hingewiesen, dass die Kontrollbehörden in Einzel- oder Wiederholungsfällen (dies gilt natürlich auch für Auffälligkeiten bei anderen Veranstaltungen) für die jeweils alkoholisierte Jugendliche Person eine entsprechende Mitteilung an die jeweils zuständige Führerscheinstelle geben kann. Denn ggf. kann man davon ausgehen, dass der/die Jugendliche unter Umständen nicht geeignet ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen.

Ob dies so ist, muss evtl. im jeweiligen Einzelfall durch die Führerscheinstelle geprüft werden, weshalb bei der Beantragung der Fahrerlaubnis für Mofa, Moped, Roller oder Auto vorher amtsärztliche oder gar medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) erforderlich sein könnten. Insofern hat das Verhalten des/der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ggf. direkte Auswirkungen auf die eigene künftige Mobilität.s geht nicht darum, Personen zu kriminalisieren oder unseren Jugendlichen „den Spaß zu verderben“. Vielmehr geht es um den wohlverstandenen Jugendschutz.

Vor diesen Hintergründen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Omas und Opas, Firmen, Einrichtungen, Vereine etc. um Unterstützung dieser Initiative. Jugendschutz muss ernst genommen werden - sowohl im Interesse der Kinder und Jugendlichen als auch im Interesse des Rheinischen Fischerfestes. Helfen Sie mit, indem Sie für eine breite Diskussion und ein Problembewusstsein sorgen, damit wir künftig wieder ohne Kontrollen gemütlich feiern können

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Burger, Bürgermeister