Afrikanische Schweinepest - bisher keine Auflagen für Gernsheim


Im Landkreis Groß-Gerau wurde erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund am Samstag, 15. Juni 2024, bei einem südlich von Rüsselsheim aufgefundenen Wildschwein. Die ASP ist für Haus- und Wildschweine hochansteckend und verläuft in den allermeisten Fällen für die betroffenen Tiere tödlich. Für Menschen und sonstige Säugetiere besteht nach derzeitigen Erkenntnissen keine Ansteckungsgefahr. Für schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe geht es jedoch oft um die Existenz!

Die Übertragung erfolgt sowohl von Schwein zu Schwein als auch über die Nahrungsaufnahme. Auch weggeworfene Lebensmittel bergen eine Gefahr. So überleben die Erreger in rohem Fleisch, in Rohwurst oder Schinken über lange Zeiträume. Erst bei 70° Celsius werden die Viren abgetötet. Selbst kleinste Mengen, zum Beispiel in einer Scheibe Salami oder aus einem verzogenen Kadaver austretende Flüssigkeit, genügen für eine Ansteckung.

Der Kreis Groß-Gerau hat in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden und der Jägerschaft um den Fundort des betroffenen Tieres eine „Kernzone“ ausgewiesen. Unter anderem mit Elektrozäunen soll verhindert werden, dass eventuell weitere bereits infizierte Wildschweine das Virus in die Region verschleppen. Weiterhin wurde eine „Infektionszone“ ausgewiesen, die weite Teile des Kreisgebiets aber auch Gebiete in benachbarten Landkreise umfasst. Hier gibt es Auflagen für die Jagd, für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung, für die übrige Landwirtschaft zum Beispiel bezüglich der Feldbearbeitung oder für die Forstwirtschaft. Für Hunde gilt eine generelle Leinenpflicht. Sinn all dieser Maßnahmen ist es, den Krankheitserreger räumlich zu isolieren, um so eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Die Gemeindegebiete von Biebesheim und Gernsheim sind bislang nicht betroffen. Es gibt keine uns betreffenden Auflagen. Lediglich ist von Seiten des Kreises beabsichtigt, in einem 30-Kilometer-Radius um den Fundort eine „Pufferzone“ einzurichten, in der zum Beispiel gefundene Tierkadaver gemeldet und durch das Veterinäramt untersucht werden müssen. Eine entsprechende Sammelstelle soll in Biebesheim eingerichtet werden.

Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich wachsam zu verhalten, eventuell aufgefundene Wildschweinkadaver nicht zu berühren, Hunde davon fernzuhalten und den genauen Fundort an das Veterinäramt zu melden. Im Übrigen sollten Essensreste immer so entsorgt werden, dass sie für Wildtiere unzugänglich sind.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen des Kreises und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises https://www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau . Die Kreisverwaltung hat außerdem unter der Rufnummer 06152 989898 ein Bürgertelefon eingerichtet.