Die Schöfferstadt Gernsheim am Rhein beabsichtigt die Neuverpachtung des Restaurants ihrer Stadthalle mit Nebenräumlichkeiten ab 1. Januar 2025. Für den laufenden Betrieb der Stadthalle und des separat nutzbaren Foyers hat der Pächter bzw. die Pächterin eine Bewirtungsverpflichtung.
Die Zahl der Sitzplätze im Restaurant liegt bei maximal 100. Die großzügig angelegte Außenterrasse kann für den gastronomischen Betrieb mit genutzt werden. Die Bestuhlung des Saals und der Galerie mit Tischen ist für ca. 400 Personen ausgelegt. Das Foyer allein kann für Veranstaltungen bis zu 100 Personen genutzt werden.
Gernsheimer Vereinen ist es erlaubt, eigene Veranstaltungen aus der Vereinsküche zu bewirten.
Der laufende Technikbetrieb der Stadthalle wird durch einen eigenen Hausmeister gewährleistet.
Die Gernsheimer Stadthalle wurde vor 1997 in Betrieb genommen, liegt verkehrsgünstig in der Stadtmitte und besitzt ein ausreichendes Parkplatzangebot für Gäste. Gewerbliche Veranstalter schätzen die gute Erreichbarkeit Gernsheims inmitten der beiden Ballungszentren Rhein-Main und Rhein-Neckar.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung und ein aussagefähiges Konzept zur künftigen gastronomischen Nutzung bis zum 30. September 2024 an den Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim zu richten. Für Rückfragen zum Pachtbetrieb und zur Vereinbarung von Besichtigungsmöglichkeiten steht die Bauverwaltung der Stadt Gernsheim, Frau Volpe (06258/108-3103, E-Mail: giulia.volpe@gernsheim.de) oder Frau Fuchs, (Tel.: 06258/108-3104, E-Mail: anna.fuchs@gernsheim.de) zur Verfügung.
Von dem künftigen Pächter bzw. der künftigen Pächterin wird erwartet, dass er oder sie über gastronomische Erfahrungen verfügt.