Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen


Nachfolgend erhalten Sie Kenntnisnahme der Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest des Kreises Groß-Gerau.

Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen - Gebietsfestlegung der KERNZONE vom 17.06.2024

Allgemeinverfügung Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen - Gebietsfestlegung der INFIZIERTEN ZONE vom 04.07.2024

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern vom 04.07.2024

Die Schöfferstadt Gernsheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemarkung Gernsheim nun auch in der infizierten Zone liegt und die Allgemeinverfügungen zu beachten sind.

Wir informieren Sie nachfolgend über die wichtigsten Verhaltensregeln für Privatpersonen:

  • Bitte bleiben Sie beim Radfahren, Reiten oder Spaziergängen in Wald und Flur unbedingt auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern.
  • Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen oder Verwesungsgeruch wahrnehmen, so markieren Sie den Fundort per GPS und melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt oder dem Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau (06152-989898, täglich 8 bis 18 Uhr).
  • Halten Sie unbedingt Abstand von dem Wildschwein und berühren Sie dieses nicht.
  • Für das gesamte Gebiet der infizierten Zone ist eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet, wobei die Leinenlänge auf 5 m beschränkt wird.
  • Achten Sie auf den Elektrozaun (7000 Volt!), der das von der ASP betroffene Kerngebiet umgrenzt, und halten Sie auch dort Abstand.