Hier finden Sie den Link zur der Homepage des Kreises Groß-Gerau, auf der Sie alle aktuellen Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden.
Wir informieren Sie nachfolgend über die wichtigsten Neuerungen ab dem 03.12.2024
Im Kreis Groß-Gerau gilt seit dem 03.12.2024 eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen. Sie regelt die Maßnahmen innerhalb der neu festgelegten Sperrzone II (Infizierte Zone) und Sperrzone III sowie des Kerngebiets. Diese General-AV löst die bislang geltenden Verfügungen ab und regelt alles - von der Jagd bis zum Silvesterfeuerwerk. Darum ist der Text auf 47 Seiten angewachsen und ein Inhaltsverzeichnis erleichtert das Auffinden der jeweils interessierenden Seiten.
Die für die Bevölkerung wichtigsten Neuregelungen sind folgende: Die Verpflichtung, Hunde an der maximal fünf Meter langen Leine zu führen, gilt im gesamten Kreis jetzt nur noch in Waldgebieten gemäß hessischem Waldgesetz.
Für Feuerwerk an Silvester 2024/25 ist geregelt, dass es innerhalb von Ortslagen erlaubt ist. Nicht zulässig ist Feuerwerk außerhalb von Städten und Gemeinden - damit keine Wildschweine aufgeschreckt werden und das Risiko der Virusverschleppung minimiert wird.