Flohmarkt am Rhein ab 2025


Ab dem Jahr 2025 wird wieder regelmäßig der Flohmarkt am Rhein immer am letzten Sonntag im Monat in Gernsheim stattfinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie der letzte Sonntag im Juli. Für die beiden Gedenktage werden die Termine vorgezogen, um den besonderen Anlässen Rechnung zu tragen.

Die Vergabe der Sonntage erfolgt im Losverfahren an interessierte Veranstalter.

Wenn Sie sich als Veranstalter zur Durchführung eines Flohmarktes bewerben möchten, dann reichen Sie bitte bis spätestens 15.11.2024 folgende Unterlagen

  • Antrag auf Marktfestsetzung, ausgefüllt und unterschrieben
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung
  • Ausstellerliste, soweit vorhanden
  • Teilnahmebedingungen
  • Liste über die Waren
  • Lageplan

bei dem Gewerbeamt der Schöfferstadt Gernsheim, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, mail: gewerbeamt@gernsheim.de, Tel. 06258 108 1202, ein.

Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Flohmarktes:

  • Der Flohmarkt wird nach § 69 der Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt. Die Festsetzung verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung.
  • Das Anbieten und Mitveräußern von Neuwaren ist untersagt.
  • Unter Berücksichtigung der örtlichen Gastronomie ist auf Imbisswagen, z. B. mobile Gaststättenbetriebe zu verzichten.
  • Die öffentlichen Toilettenanlagen können für die Veranstaltung genutzt werden. Der Veranstalter ist am Veranstaltungstag dafür verantwortlich, dass die Toiletten in einem sauberen Zustand verbleiben. Hierfür wird die Beauftragung eines Reinigungsdienstes vorgegeben. Sollten die Toiletten nicht verwendet werden können, sind auf dem Veranstaltungsgelände durch den Veranstalter ausreichend Toilettenanlagen zu stellen.

Weitere Auflagen sind in der Marktfestsetzung enthalten und können auf Wunsch beim Gewerbeamt abgefragt werden.

Für die Durchführung des Flohmarktes sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich. Alle weiteren Modalitäten (z. B. Vergabe der Standplätze, Höhe der Standgebühr) werden von den jeweiligen Veranstaltern unterschiedlich gehandhabt und festgelegt. Sobald die einzelnen Flohmarkttermine vergeben sind, wird eine Auflistung der Veranstalter mit den dazugehörigen Terminen über die Website der Schöfferstadt Gernsheim veröffentlicht. Die aktuellen Bedingungen können von interessierten Flohmarktbesucher und Flohmarktbesucherinnen im Vorfeld bei den jeweiligen Veranstaltern erfragt werden.“