Neue Beschilderung am Bade- und Anglersee


Seit einigen Tagen ist der „Gernsheimer Badesee“ mit Schildern versehen, die auf die regelkonforme Benutzung des Sees hinweisen. Der Magistrat kommt damit einer Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds nach. Hintergrund dieser Empfehlung ist ein Unglück im Jahr 2016 an einem Löschteich in einer Stadt im Schwalm-Eder-Kreis, bei dem drei Kinder im Alter von 5, 8 und 9 Jahren ertranken. Der Bürgermeister der Stadt wurde vom Amtsgericht Schwalmstadt sowie in zweiter Instanz vom Landgericht Marburg jeweils der Fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Erst das Oberlandesgericht Frankfurt hob in dritter Instanz das Urteil auf und sprach den inzwischen ehemaligen Bürgermeister frei.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat im Lichte der bei den Gerichtsverhandlungen vorgebrachten Argumente Richtlinien zur Sicherheit an Badegewässern erarbeitet. Als Ergebnis einer zusätzlichen spezifischen Beratung für den Bade- sowie den Anglersee in Gernsheim ist mittels Beschilderung – auch mit Piktogrammen – auf die besonderen Gefahren des Badens hinzuweisen. An steil abfallenden Uferstellen sowie am Anglersee ist das Baden zu verbieten. Leider müssen aufgrund der Empfehlungen auch die Schwimminsel und die als Schwimminsel dienende ehemalige Tiefenwasserbelüftungsanlage entfernt werden, weil sie auch ungeübte Schwimmer dazu verleiten könnten, zu weit in den See hinein bzw. in tieferes Wasser zu schwimmen.

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim versichert, dass es bei der angebrachten Beschilderung und den umzusetzenden Maßnahmen nicht um eine übersteigerte Regelungswut geht oder darum, den Badegästen den Spaß zu nehmen. Vielmehr kommen wir den juristischen Empfehlungen nach, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. In diesem Sinne bitten wir um Verständnis für die Notwendigkeit der Regelungen und wünschen allen Gernsheimerinnen und Gernsheimern sowie allen Badegästen schon jetzt einen schönen und unbeschwerten Sommer.