Bauanträge
Wollen Sie in Gernsheim ein Haus neu bauen oder ein altes Haus umbauen?
Dann wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Groß-Gerau. Sie ist Genehmigungsbehörde und Ansprechpartner für Sie als Bauwilligen. Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und Ihnen bei der Verwirklichung Ihres Bauwunsches behilflich zu sein.
Bauanträge und deren Bearbeitung sind das Hauptgeschäft der Bauaufsichtsbehörde. Hier werden Bauanträge eingereicht und geprüft. Die Bauaufsichtsbehörde beraten darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen rund um den Hausbau:
- Wie viele Geschosse darf das Haus haben?
- Wie kann ein altes Haus umbaut werden?
- Wie viel Abstand muss zum Nachbarn eingehalten werden?
- Muss für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erteilt haben?
- Was lässt der jeweilige Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan zu?
Auf diese und weitere Fragen gibt die Bauaufsichtsbehörde eine Antwort. Aspekte wie Denkmalschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Landschaftsschutz müssen beachtet werden.
Wo sind Bauanträge einzureichen?
Bauanträge müssen bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Groß-Gerau eingereicht werden.
Hinweis: Bitte reichen Sie alle Ausfertigungen Ihres Bauantrags bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Eine Einreichung der Planunterlagen bei dem Bauamt der Schöfferstadt Gernsheim ist nicht erforderlich. Eine Bearbeitung Ihrer Unterlagen kann erst erfolgen, wenn die Schöfferstadt Gernsheim gemäß den Vorschriften der Hessischen Bauordnung durch die Bauaufsichtsbehörde beteiligt wurde.
Sie möchten einen Bauantrag stellen? Formulare und Informationen erhalten Sie direkt bei der Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau:
Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau
Wir stehen Ihnen aber auch gerne persönlich für weitere Auskünfte zur Verfügung.