"Feuerwehrstützpunkt Heidelberger Straße" Änderung Flächennutzungsplan

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim

  • Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans
    „Feuerwehrstützpunkt Heidelberger Straße“
      Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB  
  • Frist: 09.12.2024 bis einschl. 17.01.2025   
  • Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 12.07.2023 den
    Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 07.11.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der o.g.
    Bauleitplanung gefasst. Planziel des Bebauungsplans „Feuerwehrstützpunkt an der Heidelberger Straße“ ist die
    Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwache. Eine Änderung des
    Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird im Parallelverfahren zu dem Bauleitplanverfahren durchgeführt. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, Feuerwehr.