Aktuelle Bebauungspläne in der Aufstellung
Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. Dieses umfasst unter anderem die Beteiligung der "Öffentlichkeit", das heißt, der Bürgerinnen und Bürger sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange".
Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten. Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bauleitplanverfahren zu nehmen. Während des Beteiligungszeitraumes können Sie uns zu den Planungen Anregungen und Hinweise mitteilen.