Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
  • Verfahrensablauf

    • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde
      • online
      • per Post
  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

  • Voraussetzungen

    Keine

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Kurztext

    • Bebauungsplan Auskunft
    • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
    • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
    • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
    • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
    • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
    • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
      • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
      • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
      • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
    • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
      • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
      • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
      • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
    • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt
  • Weiterführende Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
     

  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

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