Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Er besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele
    • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Verfahrensablauf

    • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
      • elektronisch oder
      • schriftlich.
  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

  • Voraussetzungen

    Keine

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Flächennutzungsplan Auskunft
    • Auskunft zum Inhalt eines Flächennutzungsplans erhalten
    • Flächennutzungsplan
      • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
      • hat keine rechtlich bindende Bedeutung
    • im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
    • Nutzungsmöglichkeiten sind
      • Wohnen,
      • Gewerbe,
      • Verkehr,
      • Infrastruktur,
      • Erholung oder
      • Natur und Umwelt
    • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
    • geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
    • handelt es sich um einen älteren Flächennutzungsplan, muss die Einsicht gegebenenfalls zunächst beantragt werden
    • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
    • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
    • Antrag ist kostenlos
    • der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
      • Angabe der Planungsziele,
      • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
      • Legende zu den Karten
      • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
  • Weiterführende Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.

  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Zuständige Abteilungen