Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

    Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.

    Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele,
    • verschiedenen Karten zur
    • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

  • Voraussetzungen

    Keine

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Kurztext

    • Flächennutzungsplan Bereitstellung
    • Flächennutzungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein
    • geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
    • Flächennutzungsplan
      • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
      • hat keine rechtlich bindende Bedeutung
    • im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder, Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
    • Nutzungsmöglichkeiten sind
      • Wohnen,
      • Gewerbe,
      • Verkehr,
      • Infrastruktur,
      • Erholung oder
      • Natur und Umwelt
    • Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
      • Angabe der Planungsziele
      • verschiedenen Karten zur
      • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
      • Legende zu den Karten
      • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
  • Weiterführende Informationen

    Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.

  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

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