Sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen
Leistungsbeschreibung
Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die in der Regel für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt werden. Aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:
- Bauflächen (wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) oder Baugebiete (wie Mischgebiete, urbanes Gebiet),
- Flächen für Verkehr,
- die Ausstattung des Plangebiets mit Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft. Verkehrsflächen, von Bebauung frei zu haltende Flächen.
Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Privatpersonen und Unternehmen unabhängig von Wohn- oder Firmensitz das Recht, sich an einem Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen. Auch Kinder sind Teil der Öffentlichkeit. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig ausgestaltet:
- Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die die Öffentlichkeit zunächst zu unterrichten ist. Der Öffentlichkeit ist sodann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
- Gegenstand der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung. Der Entwurf ist für die Zeit von im Regelfall 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen; parallel muss mindestens eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eröffnet werden.
Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus
- einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
- einer Planbegründung mit Darlegungen zu Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung, dem Umweltbericht und Angaben dazu, wie die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten gemeinsamen Flächennutzungsplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von den zuständigen Behörden für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.
- Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft nach Fristende alle eingegangenen Stellungnahmen.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen das Ergebnis der Abwägung mit, soweit mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben haben, besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt ab Beginn der Veröffentlichung zum geplanten gemeinsamen Flächennutzungsplan mindestens 30 Tage.
Bearbeitungsdauer
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt. Die Dauer des Verfahrens ist unter anderem abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kurztext
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan Aufstellung
-
Aufstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist
- zum Beispiel mit Blick auf Ziele der Raumordnung und die verkehrliche Infrastruktur, bestimmt ist.
- bei Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans haben Privatpersonen sowie Unternehmen im Rahmen der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung das Recht, sich frühzeitig zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und sodann zum Entwurf des Plans Stellung zu nehmen
- betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der zuständigen Behörde aufgefordert zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen
- Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind elektronisch oder schriftlich einzureichen
-
der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus
- einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
- einer Planbegründung.
- zuständig: beteiligte Kommunen
Weiterführende Informationen
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen gemeinsamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden.
Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3Status Bibliothekseintrag
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