Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gernsheim.de veröffentlichten Website der Schöfferstadt Gernsheim.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen desHessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Juli bis August 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1
Beschreibung: Die Überschriften-Hierarchie ist teilweise fehlerhaft
Maßnahmen & Zeitplan: Abänderung bis Ende 2024
Barrierefreie Alternativen: keine

Barriere 2
Beschreibung: Kontraste von Grafiken und Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend
Maßnahme & Korrektur: Erhöhung der Kontraste bis Ende 2024
Barrierefreie Alternativen: keine

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eineunverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Beschreibung: Die auf der Website bereitgestellten pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
Begründung: Die Überarbeitung aller vorhandenen pdf-Dateien stellt aufgrund der zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung dar. Eine sukzessive Überarbeitung der pdf-Dateien ist geplant.
Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage versuchen wir den Inhalt in anderer Form bereitzustellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an stadtverwaltung@gernsheim.de.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.08.2023 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an oder melden Sie die digitale Barriere über unser Online-Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbit@rpgi.hessen.de

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Sie möchten eine Barriere auf unserer Homepage melden? Bitte nutzen Sie das Formular "Barriere melden".