Blaulicht im Straßenverkehr

Blaulicht & Martinhorn 

Das optische und akustische Warnsignal ("Sondersignal")

...auf den Dächern der Feuerwehrfahrzeuge fordert alle anderen Verkehrsteilnehmer auf, sofort freie Bahn zu schaffen. Damit wir das Sondersignal einschalten dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein - kurz gesagt: Es muss eine hoheitliche Aufgabe mit gebotener Dringlichkeit vorliegen. Darunter zählt beispielsweise die Bekämpfung eines Brandes oder die Rettung von Menschenleben. Werfen wir doch mal einen kurzen Blick in die Straßenverkehrsordnung: 

Die SONDERRECHTE sind in § 35 StVO geregelt. Hiernach dürfen wir als Feuerwehr sämtliche Verkehrsvorschriften missachten, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Lichtzeichenanlage oder das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das alles jedoch unter ständiger Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit! 

Die WEGERECHTE werden hingegen in § 38 StVO geregelt. Hierin heißt es, dass alle Verkehrsteilnehmer Fahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben. 

Gemäß dieser Vorschrift darf blaues Blinklicht, umgangssprachlich Blaulicht, nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. 


So verhalten Sie sich richtig...

Erstmals sollten Sie sich orientieren und ggfs. Ihr Radio abschalten um die Einsatzfahrzeuge lokalisieren zu können. Achten Sie besonders auf Ihre Umgebung!

> Ruhe bewahren

> Von wo kommt das Einsatzfahrzeug?

> In welche Richtung möchte das Fahrzeug weiter?

> Sind es mehrere Einsatzfahrzeuge?

> Besondere Vorsicht gilt für Fußgänger oder Fahrradfahrer. Sollten Sie dem Einsatzfahrzeug Platz schaffen, vergewissern Sie sich vorher, dass niemand den Bereich kreuzt.

> Blinken Sie, damit die Einsatzkräfte wissen, dass Sie das Einsatzfahrzeug wahrnehmen.