Rauchmelder

Rauchmelder = Lebensretter!

Schlaf gut, ich bleibe wach!

Während wir uns schlafen legen übernimmt Ihr Rauchmelder Ihren Geruchssinn, dieser hat während Ihrer Schlafenszeit nämlich niemals Pause! Drei Atemzüge des Brandrauchs reichen bereits aus um zu ersticken. Ohne Rauchmelder werden Sie vermutlich nicht gewarnt und können nicht mehr handeln. Die Statistik besagt, dass 70% aller Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden verunglücken. Seit 2005 sind Rauchmelder in Hessen Pflicht! Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, angebracht werden. Verantwortlich für die Installation der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses.

Wo müssen Sie Rauchmelder in Wohnungen anbringen?

Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Zudem müssen nach der Neufassung der Hessischen Landesbauordnung (ab 6.7.2018 geltende Fassung) auch Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden.
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und <strong>muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Wer ist für die Rauchmelder Wartung in Wohnungen verantwortlich?

In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung im Fachjargon: der Besitzer) für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer für die Wartung zuständig.

Weitere Informationen und unsere Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de