Rettungsgasse

Rettungsgasse richtig bilden

Immer wieder haben Rettungsfahrzeuge Probleme damit, zügig zur Unfallstelle zu kommen, weil die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden. Rettungsgassen sollten möglichst schnell und bereits beim Heranfahren an ein Stauende gebildet werden. Ist der Verkehr erst einmal zum Stillstand gekommen, so bleibt kaum noch Platz zum Korrigieren.

Autobahn: Was gilt bei 2, 3 oder 4 Spuren?

Die Rettungsgasse muss nicht erst bei einem Stau gebildet werden, sondern schon, wenn der Verkehr anfängt zu stocken beziehungsweise Schrittgeschwindigkeit gefahren wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022 , 2 Ss OWi 137/22). Das gilt sowohl bei zwei-, als auch bei drei- und vierspurigen Autobahnen. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden, um andere zu warnen.

Tatbestand bei Nichtbeachtung

Können Bußgelder verhängt werden? Definitiv! Sollte keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet und somit Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge behindert werden, so kann es bis zu 320€ Strafe kosten. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg, sowie ein Monat Fahrverbot! 

Gibt es Ausnahmeregeln für Motorräder?

Nein. Für Motorradfahrer gibt es keine Ausnahmeregelung. Sie dürfen weder durch die Rettungsgasse noch auf dem Standstreifen fahren.

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