Photovoltaikanlagen
Die Stadt Gernsheim unterhält zur Gewinnung erneuerbarer Energien zurzeit 8 Photovoltaik-Anlagen auf den städtischen Liegenschaften.
Hier eine Kurz-Übersicht der PV Anlagen auf städtischen Liegenschaften:
- PV-Anlage Kläranlage Gernsheim (Inbetriebnahme 2007, installierte Leistung 26,78 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 26.780 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Bauhof Gernsheim (Inbetriebnahme 2012, installierte Leistung 92,00 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 92.000 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Wasserwerk Gernsheim (Inbetriebnahme 2008, installierte Leistung 19,78 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 19.780 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Bürgerhaus Allmendfeld (Inbetriebnahme 2009, installierte Leistung 49,68 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 49.680 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Stützpunktfeuerwache Gernsheim (Inbetriebnahme 2010, installierte Leistung 61,43 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 61.430 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Wohngebäude Auerbacher Str. 3-4 (Inbetriebnahme 2011, installierte Leistung 19,44 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 19.440 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Wohngebäude Buchenweg 6-8 (Inbetriebnahme 2012, installierte Leistung 43,00 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 43.000 kWh Strom eingespeist.
- PV-Anlage Ärztehaus Gernsheim (Inbetriebnahme 2022, installierte Leistung 20,28 kWp). Jährlich werden durch die installierte Leistung ca. 20.280 kWh Strom eingespeist.
Weitere städtische PV-Anlagen sind in Planung!
Förderung für unsere Bürger:
Außerdem fördert die Stadt Gernsheim ihre Bürger für den Bau von Dachphotovoltaikanlagen sowie für Mini-Balkonanlagen.
Förderfähig sind alle Dach-Photovoltaikanlagen privater Eigentümer, welche auf den eigenen Gebäuden errichtet werden. Maßgeblicher Stichtag ist der Tag der Auftragserteilung zur Errichtung der Anlage. Dieser darf nicht vor dem 01.04.2022 liegen.
Die Förderung von Dach-Photovoltaik-Anlagen beträgt 50 € je kW-Peak Leistung, maximal 400 Euro.
Mini-Balkon-Photovoltaik-Anlagen werden pauschal mit 50 Euro gefördert.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Förderungsbudget wird im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt jährlich neu festgelegt. Ebenso kann der Magistrat die Mittel im Zuge einer Haushaltssperre ganz oder teilweise beschränken.
Die Antragsstellung senden Sie bitte, gerne digital, an die Stadt Gernsheim, zu Händen von Frau Barbara Eppel:
Belegen Sie uns bitte die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage durch die Nachweise der Eintragung bei der Bundesnetzagentur und der Einspeisebestätigung Ihres Versorgers. Ebenso legen Sie uns bitte die Rechnung und die Auftragsbestätigung (Kopie) vor.
Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bzw. nach Vorlage der benötigten Unterlagen.
Förderrichtlinien:
Kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaikstanlagen für Privat-Personen mit Wohneigentum
Die Schöfferstadt Gernsheim erlässt auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 folgendes kommunales Förderprogramm:
1. Zielsetzung
Ziel des kommunalen Förderprogrammes ist es als Kommune einen zusätzlichen Anreiz für die Bürger zur Installation von Dach-Photovoltaikanlagen zu schaffen. Empfänger sind die Eigentümer und Eigentümerinnen einer Immobilie, auf deren Eigentum eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll.
2. Gegenstand und Grundsätze der Förderung
2.1
Förderfähig sind alle Dach-Photovoltaikanlagen privater Eigentümer, welche auf den eigenen Gebäuden errichtet werden. Maßgeblicher Stichtag ist der Tag der Auftragserteilung zur Errichtung der Anlage. Dieser darf nicht vor dem 01.04.2022 liegen.
2.2.
Die Förderung beträgt 50 € je kW-Peakleistung, maximal aber 400 €.
2.3.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, im Jahr 2022 sind dies 20.000 €. Das Förderungsbudget wird im Rahmen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt jährlich neu festgelegt. Ebenso kann der Magistrat die Mittel im Zuge einer Haushaltssperre ganz oder teilweise beschränken.
2.4.
Die Antragsstellung erfolgt über die Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gernsheim. Zudem gewährt der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Gernsheim das Recht die Photovoltaikanlage vor Ort zu prüfen und zu diesem Zweck sein bzw. ihr Grundstück zu betreten.
2.5.
Der Magistrat ermächtigt die Amtsleitung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung über die Gewährung der Förderung zu entscheiden.
2.6.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gernsheim schriftlich anzuzeigen, ebenso ist die Rechnung vorzulegen. Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und vor Ort Prüfung der Anlage durch die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Gernsheim
3. Sonstiges
Der Magistrat ist ermächtigt, im begründeten Einzelfall von den Grundsätzen dieses Förderprogrammes abzuweichen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.