Frontale Aufnahme der Fassade des Stadthauses mittig der Haupteingang mit der großen goldenen Beschriftung STADTHAUS. Die Fassade ist cremefaqrben angelegt. Die Fensterrahmen Sandstein.

Antikorruption

Antikorruption

Der Antikorruptionsbeauftragte steht als erste Ansprechperson für Menschen zur Verfügung, die Kenntnis von Korruption in Firmen, Betrieben, Organisationen oder der Verwaltung haben, jedoch den Weg zu Polizei und Staatsanwaltschaft meiden, insbesondere auch deshalb, weil sie ihre Anonymität wahren wollen und/oder Nachteile befürchten.

Die weit überwiegende Mehrheit der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - und damit auch die der Stadtverwaltung Gernsheim - nehmen ihre Verpflichtung zur uneigennützigen und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben sehr ernst. Unabhängig von Strafvorschriften ist auch bei der Stadtverwaltung Gernsheim eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienst- und Amtsgeschäfte wesentliche Grundlage der Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.

Er hat die Verpflichtung, korruptive Verdachtsfälle und Sachverhalte soweit als möglich sorgfältig zu prüfen, um falsche Verdächtigungen oder üble Nachrede zu verhindern. Sollte sich dennoch ein entsprechender Anfangsverdacht für ein Korruptionsdelikt ergeben, so wird der Vorgang zu weitergehenden Ermittlungen an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übergeben. Der Antikorruptionsbeauftragte ist gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Wort "Korruption" ist ein Sammelbegriff und entzieht sich einer gesetzlichen Definition.

 Zusammenfassend ist Korruption

  • ein Handeln oder Unterlassen, das strafrechtlich verboten ist,
  • währenddessen eine amtliche Funktion missbraucht wird,
  • zu dem es in Eigeninitiative oder auf Veranlassung kommt,
  • welches auf die Gewährung oder Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder eines Dritten gerichtet ist,
  • wobei ein unmittelbarer oder mittelbarer Schaden oder Nachteil für die Allgemeinheit eintritt.

 

Zu den klassischen Straftatbeständen der Korruption zählen insbesondere:

  • Vorteilsannahme - §331 StGB
  • Bestechlichkeit -  §332 StGB
  • Vorteilsgewährung - §333 StGB
  • Bestechung - §334 StGB

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten gehört:

  • Ansprechpartner für Beschäftigte und des Dienststellenleiters sowie für Bürgerinnen und Bürger
  • die Beratung des Bürgermeisters als Dienststellenleiter zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen
  • die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
  • die Bestimmung besonders korruptionsgefährdeter Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung