Ordnungsbehördenbezirk
Seit 2010 besteht der Ordnungsbehördenbezirk mit der Schöfferstadt Gernsheim und den Gemeinden Biebesheim am Rhein und Stockstadt am Rhein.
Der Ordnungsbehördenbezirk gliedert sich in zwei Teile:
Die Kommunalpolizei übernimmt die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und unterstützt die Ordnungsämter. Die Straßenverkehrsbehörde übernimmt u.a. die Anordnung von Verkehrszeichen, Überwachung von Baustellen und erteilt Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.
Sämtliche anderen Leistungen im Bereich der Ordnungsämter übernehmen weiterhin die Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen.