Das Ortsgericht Gernsheim
Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Jede Gemeinde bzw. Stadt in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind als Hilfsbehörde der Justiz angesehen und helfen den Bürgern schnell und kostengünstig in vielen Problemsituationen. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts Gernsheim ist das Amtsgericht in Groß-Gerau.
Das Ortsgericht ist ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung und erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen. Ein Ortsgericht besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Ortsgerichtsvorsteher und 4 Schöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem zuständigen Amtsgericht ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Als Ehrenbeamte sind sie vereidigt und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das derzeitige Team des Ortsgerichts Gernsheim setzt sich wie folgt zusammen:
- Ortsgerichtsvorsteher Peter Burger
- 1. stellv. Ortsgerichtsvorsteher Wilhelm Hutmacher
- 2. Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Sascha Marx
- Ortsgerichtsschöffe Ernst Weinmann
- Ortsgerichtsschöffe Jürgen Weinmann
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.