Beiräte und Kommissionen
Die Beiräte und Kommissionen
Die Ortsbeiräte Klein-Rohrheim und Allmendfeld
Die Ortsbeiräte tagen in der Regel zweimal jährlich und beraten die Stadtverordnetenversammlung zu Anträgen, welche die Ortsteile Klein-Rohrheim und Allmendfeld betreffen.
Der Ortsbeirat Klein-Rohrheim
Der Ortsbeirat Allmendfeld
Brandschutzkommission
In der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Gernsheim ist geregelt, dass der Magistrat zur Verwaltung und Beaufsichtigung der der Schöfferstadt Gernsheim obliegenden Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes eine Kommission nach § 72 HGO bildet.
Den Vorsitz der Brandschutzkommission hat der Bürgermeister. Weiter gehören dem Gremium eine Stadträtin/ein Stadtrat, der Stadtbrandinspektor sowie der Wehrführer und die Stellvertreter, zwei Stadtverordnete und je ein Mitglied der Einsatzabteilungen von Gernsheim, Allmendfeld und Klein-Rohrheim an.
Die Brandschutzkommission befasst sich mit allen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes und unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Verbesserungsvorschläge. Sie wirkt darauf hin, dass im Haushalsplan ausreichend Mittel für die Aufgabenwahrung bereitgestellt werden.
Magistratskommission zur Entwicklung der Kernstadt Gernsheim
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim hat in seiner Sitzung am 17.04.2013 die Bildung einer Magistratskommission gem. § 72 HGO zur Entwicklung der Kernstadt Gernsheim beschlossen.
Die Kommission besteht aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie dem Bürgermeister und dessen Stellvertreter. Sie tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und berät den Magistrat in allen Belangen der Innenstadtentwicklung Gernsheims, des Förderprogramms ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept), aber auch des Projektes "Umgestaltung der Hafenspitze".
Integrations-Kommission
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim hat in seiner Sitzung am 31.03.2021 die Bildung einer Intergrations-Kommission gem. §89 i.V.m. §72 HGO beschlossen.
Die Kommission besteht zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund und/oder interkultureller Kompetenz und jeweils einem Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen. Der Bürgermeister ist kraft seines Amtes gem. §89 Abs.2 HGO der Kommissionsvorsitzende. In der konstituierenden Sitzung der Integrations-Kommission am 30.06.2021 wurde Frau Büsra Bülbul zur Co-Vorsitzenden gewählt.
Die Integrations-Kommission berät den Magistrat in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Hierzu hat die Kommission ein Vorschlagsrecht sowie ein Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Sie tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Behindertenbeauftragter und Behindertenbeirat
Die oder der Behindertenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und besitzt ein direktes Antragsrecht beim Magistrat. Bei Fragen, die Behinderte besonders betreffen, wird ihm/ihr auf Antrag Rederecht in den zuständigen Ausschüssen eingeräumt.
Der oder dem Behindertenbeauftragten wird ein Behindertenbeirat zur Unterstützung seiner/ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt, dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger angehören können. Deren Berufung erfolgt durch den Magistrat.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.04.2021 wurde Herr Hans-Josef Becker zum Behindertenbeauftragten gewählt.
Sie erreichen Herrn Becker unter folgender Rufnummer: 06258/81685.
Die Aufgaben und Ziele des Behindertenbeirats sind:
- Vermittler zwischen Bürger und Stadt
- Einzelfallberatung
- Vermittlung zu Selbsthilfegruppen, Behörden und Verbänden beratend bei Planung und Gestaltung von Bauvorhaben der Stadt
- Austausch und Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Behindertenorganisation des Kreises und anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
- die Bürger auf die Probleme behinderter Menschen aufmerksam zu machen
Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim hat auf Vorschlag des Behindertenbeauftragten folgende Personen für die Legilsaturperiode 2021 bis 2026 in den Behindertenbeirat berufen:
Frau Astrid Adams, Frau Sabine Bierhals, Frau Andrea Bonifer, Frau Astrid Engelke, Herr Frank Hammann, Frau Ute Jung, Herr Horst-Dieter Kaspar, Frau Rosemarie Philp, Herr Markus Queck, Herr Herbert Reis, Herr Thomas Remm und Herr Franz Saltzer an.
Seniorenbeauftragte
Die oder der Seniorenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die jeweilige Legislaturperiode gewählt und stellt das Bindeglied und Ansprechpartner zwischen den Seniorinnen und Senioren und den städtischen Gremien dar. Er oder sie hat ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen in Gernsheim betreffen
Der oder die Seniorenbeauftragte vertritt in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien die Interessen der älteren Einwohner von Gernsheim, insbesondere in sozialen und kulturellen Angelegenheiten.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.04.2021 wurde Frau Hildegard Saltzer zur Seniorenbeauftragten gewählt.
Anregungen, Vorstellungen und Wünsche zur Gestaltung einer erfolgreichen Seniorenarbeit nimmt Frau Saltzer gerne entgegen.
Sie erreichen Frau Saltzer unter: Hildegard Saltzer, c/o Stadtverwaltung, Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim, Telefon: 06258/3510