Drei Senioren und eine Seniorin sitzen an einem Tisch auf dem ein Tablet und ein Laptop steht und unterhalten sich.

Schiedsamt

Das Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten

Streit gibt es immer mal - aber soll man deshalb gleich zum Gericht laufen? Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten ist die Atmosphäre schnell so gespannt, dass sich die Beteiligten nicht mehr in Ruhe aussprechen können.

Nicht selten treffen sich die Streitparteien dann vor Gericht wieder. Prozesse aber kosten Zeit, Geld und Nervenkraft. Darüber hinaus gibt es bei erstrittenen Urteilen häufig nur Verlierer. Der Rechtsfrieden ist gestört, die Beziehung bleibt angespannt, der Konflikt schwelt unter der Oberfläche weiter, oft kommt es zum Abbruch aller Kontakte.

Falls Sie in eine derartige Auseinandersetzung verwickelt werden, können Sie zunächst versuchen „Ihren“ Streit außerhalb des Gerichts vor einem Schiedsamt oder einer anderen unabhängigen Gütestelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beizulegen. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu Ihrer Streitgegnerin oder Ihrem Streitgegner werden dadurch in geringerem Maße belastet. In manchen Fällen sind Sie sogar dazu verpflichtet, zunächst eine außergerichtliche Streitschlichtung durchzuführen.


Was können Sie bei uns erwarten?

Bei Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist. Sie sitzen mit der Schiedsperson an einem Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich und werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt. Die Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Groß-Gerau. Die Schiedsperson ist per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.

Die rechtsuchenden Bürger haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen; für ca. 50,00 EURO können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten evtl. auch noch teilen. 

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