Formulare, Satzungen, Antragswesen
Unter dieser Rubrik finden Sie neben der Entwässerungssatzung ein Antragsformular, mit dem Sie die Herstellung, die Erneuerung, die Veränderung, die Beseitigung oder Unterhaltung beantragen können.
Bei einem Wohnhausneubau oder ähnlichen Bauvorhaben werden Sie i.d.R. von der Bauaufsichtsbehörde aufgefordert die vorgreifliche Abwassereinleitungsgenehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Für die Einleitung von Abwasser in den städtischen Kanal sind die Technischen Betriebe der Schöfferstadt Gernsheim Ihre Ansprechpartner. Die Genehmigungsbehörde zur Versickerung von Niederschlagswasser ist beim Kreis Groß-Gerau ansässig, hierzu folgen Sie bitte dem Querverweis auf die Internetseite: https://www.kreisgg.de/umwelt/wasser-und-bodenschutz/abwasser/.
Zur Stellung eines Entwässerungsgesuches (Einholung der vorgreiflichen Abwassereinleitegenhemigung) bei den Technischen Betrieben beachten Sie bitte folgendes:
- Das Entwässerungsgesuch bitte 2-fach (Papierform) bei der Stadt einreichen.
- Bitte nutzen Sie das Formular Baubeschreibung Entwässerungsanlage
- das Gesuch enthält bitte die Berechnungen nach DIN 1986-100 sowie maßstäblich ausgedruckte Planunterlagen zur besseren Orientierung.